Replies: 8 comments 78 replies
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Ach, wie immer. Kaum schickt man es ab findet man doch was, was nah ran kommt. #1719 und #8427 (comment) könnte als Ausgang dienen. Hier wird ein fester Wert vorgegeben. Man könnte jetzt von extern einen anderen Wert bekommen (z.B. per MQTT lesen). |
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Leider muss man sich schon nen Kopf machen, denn dummerweise ist das Gesetz seit 1.1.2024 aktiv, obwohl es bisher weder passende RSE noch Smart Meter noch passende Endgeräte gibt. Aktuell wird von uns Installateuren vom Energieversorger bei der Anmeldung ein Nachweis gefordert, dass die Wallbox oder Wärmepumpe eine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne §14a EnWG ist. Das bedeutet konkret sie muss per Fernsteuersignal vom EVU auf 4,2 kW Leistung runtergereglt werden können. |
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Interessanterweise habe ich gerade vorhin mit meinem Netzbetreiber (Bayernwerk) telefoniert, der mir mitteilen wollte, dass ich keine Wallbox anmelden darf und nur ein Elektriker das tun dürfe. Im folgenden war dann recht schnell klar, dass der Sachbearbeiter auf meiner Seite ist und wir haben auch über das Thema Steuerbarkeit gesprochen. Ich bleibe also ganz entspannt und melde auch meine Wärmepumpe mit an. |
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Weiß jemand ob man eine Wallbox die nur einphasig angebunden ist auch für §14a EnWG angeben kann? Die Wallbox könnte 11kWh aber das Kabel zur Garage halt nicht. Klar plane ich auf lange Sicht ein dreiphasiges Kabel aber zur Zeit ist mir das zu teuer. |
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Guten Morgen!
Mein aktueller Stand:
Daher die Frage: macht es nicht Sinn evcc einen digitalen "Eingang" (ESP, Raspi) zu spendieren um hierüber die Steuerbarkeit über eben diesen Eingang/Rundsteuerempfänger zu realisieren!? Plan b wäre außerhalb von evcc mit einem System auf das Zaptec API zuzugreifen (fhem, Home Assistant etc), aber warum soll ich das Rad doppelt erfinden? Außerdem kann ich aktuell nicht überblicken was passiert, wenn zwei Systeme parallel versuchen über das API die Ladeleistung zu steuern. Ich war heute in einem Webinar von Mobility House zum Thema 14a und EV Charging. Da wurde bestätigt, dass keine Zertifizierung der Steuerung durch den Netzbetreiber gefordert wird, man muss lediglich auf Anfrage belegen können, dass das System die Anforderung der reduzierten Ladeleistung umgesetzt hat (nachgelagertes Thema). Von daher stellt sich mir eben die Frage ob es nicht jetzt sinnvoll wäre evcc um diese Funktionalität (ext. Kontakt) zu erweitern um vom reduzierten Netzentgelt nach 14a zu profitieren. |
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Bemerkenswert, dass es so wenig Reaktionen zu dem Thema gibt. |
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Die Warp 2 und 3 Wallboxen lassen sich schon jetzt mit einem Kontakt auf die 4,2 KW dimmen. Also ist das erste schon mal erreicht. Für die Kopplung mit dem PV Ertrag wird sich schon noch was finden. |
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Das neuste Release soll Steuerbare Verbrauchseinrichtungen unterstützen. Ich finde aber weder in den Release notes, noch in der Doku etwas dazu. Gibt es dazu mehr Informationen? |
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Uh oh!
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Da ich nichts passendes gefunden habe hier die Frage:
Ist es geplant, dass man irgendwie in evcc rein bekommt, dass der Netzbetreiber die Dimmung nach §14a EnWG anfordert (oder alt: eine Sperre)? Das heißt, die Wallboxen die man hat, dürfen zusammen nur noch x kW aus dem Netz ziehen (bei einer 4,2 kW). Nach alter Regelung wäre die Ladung zu pausieren.
Hintergrund:
Seit 1.1.2024 gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen ermäßigte Netzgebühren. Die Netzbetreiber dürfen, bei drohender Überlastung der Netze, die angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr abschalten, sondern nur noch dimmen (so fern die Geräte das unterstützen). Es gibt die Gerätegruppen
Kann eine Wärmepumpe sowohl heizen als auch kühlen sind die entsprechenden Werte in der jeweiligen Gruppe zu verwenden. Geht jetzt aber zu weit.
Die alte Regelung ist, dass der Netzbetreiber den Verbraucher für bis zu 2 Stunden am Stück deaktivieren darf, die sogenannte EVU-Sperre. Soll seit 1.1. nicht mehr verbaut werden, gibt aber Altbestände. Auch hier gibt es passende Stromtarife.
Nochmal in Kurz:
Bekommt man die EVU-Sperre (alt) oder die Dimmung (neu) irgendwie in evcc?
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