diff --git a/content/satzung/contents.lr b/content/satzung/contents.lr index ae9fb7b..4ed56a2 100644 --- a/content/satzung/contents.lr +++ b/content/satzung/contents.lr @@ -22,6 +22,7 @@ Die Satzung ist in der nachfolgenden Fassung ordnungsgemäß beschlossen worden. - Änderungen §3 (3), §5 (3), §5 (4) Satz 3, §6 (4) Satz 2, beschlossen von der OMV des c-base e.V. vom 24.03.2012 - Änderungen §4 (3) Satz 1, §8 (1), beschlossen von der OMV des c-base e.V. vom 1.6.2013 - Änderungen §8 (5), §12 (7) Satz 1, beschlossen von der OMV des c-base e.V. vom 17.10.2015 +- Änderungen §10 (3), beschlossen von der AMV des c-base e.V. vom 17.09.2022 ## Satzung @@ -88,7 +89,7 @@ Die Satzung ist in der nachfolgenden Fassung ordnungsgemäß beschlossen worden. - (1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Alle Vorstandsämter werden direkt bestätigt oder neu gewählt. Vorstandsmitglieder können nur voll geschäftsfähige Mitglieder des Vereins werden. - (2) Der Vorstand bleibt bis zu seinem Rücktritt oder einer Neuwahl im Amt. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt des Vorstands. -- (3) Endet das Amt eines Vorstandsmitglieds anders als durch Neuwahl, muß der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung einberufen. Bis zur Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds können die verbleibenden Vorstandsmitglieder das frei gewordene Amt durch einstimmigen Beschluß wahlweise einem anderen Vorstandsmitglied zusätzlich zuweisen oder ein Vereinsmitglied als Ersatz in den Vorstand berufen. +- (3) Endet innerhalb einer Amtsperiode das Amt von zwei oder mehr Vorstandsmitgliedern anders als durch Neuwahl, muss der Vorstand innerhalb von einem Monat eine Mitgliederversammlung einberufen und diese innerhalb von weiteren zwei Monaten durchführen. Bis zur Wahl der neuen Vorstandsmitglieder können die verbleibenden Vorstandsmitglieder die freigewordenen Ämter durch einstimmigen Beschluss wahlweise einem anderen Vorstandsmitglied zusätzlich zuweisen oder Vereinsmitglieder als Ersatz in den Vorstand berufen. ### §11 Vorstandssitzungen