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@@ -55,9 +55,9 @@ Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von drei Monaten jewei
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3. Ein außerordentlicher Austritt ist jederzeit aufgrund einer Satzungsänderung oder einer Mehrbelastung durch eine geänderte Beitragsordnung möglich.
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Der Austritt gilt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Änderung und ist spätestens bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Änderung einzureichen.
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4. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere
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-
- (a) ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten,
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-
- (b) die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder
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- (c) Beitragsrückstände von mindestens 6 Monaten oder 3 Mitgliedsbeiträge
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+
1. ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten,
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+
2. die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder
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3. Beitragsrückstände von mindestens 6 Monaten oder 3 Mitgliedsbeiträge
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5. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
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6. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
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7. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte
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