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Commit 12013e2

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satzung.md

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@@ -55,9 +55,9 @@ Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von drei Monaten jewei
5555
3. Ein außerordentlicher Austritt ist jederzeit aufgrund einer Satzungsänderung oder einer Mehrbelastung durch eine geänderte Beitragsordnung möglich.
5656
Der Austritt gilt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Änderung und ist spätestens bis 3 Monate nach Bekanntgabe der Änderung einzureichen.
5757
4. Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere
58-
- (a) ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten,
59-
- (b) die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder
60-
- (c) Beitragsrückstände von mindestens 6 Monaten oder 3 Mitgliedsbeiträge
58+
1. ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten,
59+
2. die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder
60+
3. Beitragsrückstände von mindestens 6 Monaten oder 3 Mitgliedsbeiträge
6161
5. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
6262
6. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist.
6363
7. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte

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