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Workshop & Fragen an die AOK
Das System und insbesondere die Client-Anwendung soll technisch zuverlässig und performant laufen. Folglich darf das System nicht abstürzen und sollte flüssig bedient werden können.
Für eine Entscheidung über den kommerziellen Einsatz eines solchen Systems in einer Pflegeeinrichtung wäre für die Studierenden der sozialen Arbeit das Kosten-Nutzen-Verhältnis von zentraler Bedeutung.
Die DVP sollte in ihrer persönlichen Freiheit nicht zu sehr eingeschränkt werden. Trotz der Verwendung des Systems soll das Grundrecht der DVP auf informationelle Selbstbestimmung nicht eingeschränkt werden.
Für die studierenden der sozialen Arbeit ist es wichtig, dass man den Personen nicht ansehen kann, dass diese demenziell verändert sind. Die Verwendung eines GPS-Senders innerhalb der Schuhsohle ist unauffällig und würde der Anforderung daher gerecht werden.
Die studierenden der sozialen Arbeit haben Bedenken geäußert, dass die teils mangelnde Netzabdeckung problematisch beim produktiven Einsatz des Systems sein könnte. Aus unserer Sicht ist auch das mancherorts teils ungenaue GPS-Signale im Hinblick auf die draußen Ortung problematisch.
Wenn das System eine Notlage erkennt, dann soll die DVP eine Möglichkeit haben, Entwarnung zu geben. Das würde auf der einen Seite die Anzahl von Fehlalarmen mindern und auf der anderen Seite den Betroffen das Gefühl geben, nicht die Kontrolle abzugeben.
Als technische Konsequenz müsste eine Schnittstelle für die DVP mit dem System geschaffen werden. Hierbei wäre zu berücksichtige, dass diese entsprechend altersgerecht ausgelegt ist, beispielsweise durch eine Hotline.
Die Gespräche mit den Studierenden der sozialen Arbeit haben ergeben, dass es im Hinblick auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte der DVP erforderlich ist, die direkte Standortüberwachung der DVP zu unterbinden. Als Folge dessen sollte das Feature gestrichen werden, mit dem man zu jedem Zeitpunkt den aktuellen Standort der DVP auf einer Karte anzeigen lassen kann.
Neben der Unterbindung der direkten Standortüberwachung ist es den Studierenden der sozialen Arbeit wichtig, dass auch keine Bewegungsprofile von den DVPs angefertigt werden. Hierfür war ursprünglich ein eigener Microservice Standortverlauf geplant. Dieser würde die historischen Standortdaten der DVPs persistieren und sollte diverse Funktionen bereitstellen, mit der sich die historischen Standortdaten der DVP auswerten lassen.
So war es geplant, dass das System selbständig auswertet, in welchen Bereichen es häufig fälschlicherweise Alarm ausgelöst wird. Auf Grundlage dieser Informationen sollte dann der Bereich der gewöhnlichen Aufenthaltsorte systematisch erweitert oder reduziert werden können. Als Konsequenz des Workshops wurde entschieden, dass der Microservice Standortverlauf und die entsprechenden Features nicht weiterentwickelt werden.
Im Falle des Echtbetriebs würden besonders sensible personenbezogene Daten durch das System gespeichert und verarbeitet werden. Hier müssen im Vorfeld auf jeden Fall entsprechende Einverständniserklärungen eingeholt werden. Es stellt sich aber die Frage, ob diese Maßnahme weitreichend genug ist?
Des Weiteren müssen Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit evaluiert werden, durch dessen Umsetzung der Schutz der personenbezogenen Daten gewährleistet werden kann. Diese technischen Maßnahmen müssen im Betrieb jedoch auch durch operative Maßnahmen ergänzt werden.
Darüber hinaus muss auch evaluiert werden, wie mit Fällen umzugehen ist, bei denen eine DVP einen juristischen Vormund hat. Hier voraussichtlich eine Einverständniserklärung vom Vormund notwendig.
Hier steht die Frage im Vordergrund, ob es durch den Einsatz den Systems zur materiellen oder immateriellen Schäden kommen kann? Wenn dies der Fall ist, dann muss geklärt werden, wer in solchen Fällen haftet. Aus Sicht der Studierenden der sozialen Arbeit war an dieser Stelle die Frage entscheidend, ob für Sie ggf. ein Haftungsrisiko besteht?
Der Microservice Ungewöhnlicher Aufenthaltsort erstellt ein entsprechendes Event, wenn die DVP einen als gewöhnlich hinterlegten Ort bzw. Route verlässt. Bevor das Event erstellt wird, gibt es jedoch eine gewisse Toleranz. Innerhalb dieses Zeitfensters kann die DVP wieder einen als gewöhnlich hinterlegten Ort betreten, ohne dass das Event veröffentlicht wird. Wenn sich die DVP nach Ablauf dieses Zeitfensters immer noch in einem nicht als gewöhnlich gespeicherten Ort befindet, dann wird das Event veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie groß dieses Zeitfenster sein soll?